Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Förmliche Aufgabe der Sport- und der Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG), Rudower Chaussee 4, im Bezirk Treptow-Köpenick, innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zugunsten der Realisierung städtebaulicher Entwicklungsziele

 

 

A. Problem:

 

Das Sport- und Gesundheitszentrum (SFG) befindet sich auf einem Standort von hoher Lagequalität nahe dem S-Bahnhof Adlershof. Es verfügt über eine intensiv genutzte Sporthalle  (3 Hallenteile und Nebeneinrichtungen) und eine bereits seit 2002 nicht mehr betriebene Schwimmhalle. Die landeseigene Liegenschaft ist entsprechend den übergeordneten städtebaulichen Entwicklungszielen anstelle der bisherigen öffentlichen Sportanlage für eine Kerngebietsnutzung (Handel, Dienstleistung, Kommunikation) vorgesehen. Mit einem zu diesem Zweck vertraglich bereits verhandelten Grundstücksgeschäft mit der Deutschen Telekom AG wird auch das Ziel verfolgt, andere Flächen im Entwicklungsgebiet (Erschließungsflächen Straße am Flugplatz Süd und Flächen an der sog. Südfuge) durch das Land Berlin kurzfristig erwerben und entwickeln zu können. 

 

Die Aufgabe der landeseigenen und damit öffentlichen Sportflächen im Sinne des Sportförderungsgesetzes (SportFG) setzt nach §7 Abs. 2  des Gesetzes ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses voraus.               

Das überwiegende öffentliche Interesse besteht darin, die Flächen des bisherigen SFG der städtebaulich vorgesehenen Entwicklung zuzuführen und die Belange des Sports künftig an anderer Stelle (Ersatzsporthalle am Groß-Berliner Damm - Umbaumaßnahme - (Kapitel 1240, Titel 894 72) zu berücksichtigen.


 


Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses ist wegen der in den ausgehandelten Verträgen enthaltenen Fristsetzung umgehend einzuholen.

 

B.        Lösung:

 

Das SFG ist aufgrund der jahrelangen Planungsbefangenheit durch die städtebaulichen Entwicklungsvorgaben in einen baulich und technisch maroden Zustand geraten. Die Nutzung der Schwimmhalle wurde bereits am 1.7.2002 im Rahmen der Umorganisation der Berliner Bäderlandschaft beendet. Die Sporthalle konnte bis zur Inanspruchnahme für andere Zwecke weiterhin als öffentliche Sportanlage genutzt werden. Sie wird derzeit noch ganztägig im Kurssystem sowie durch den Vereinssport genutzt, nicht jedoch schulisch.

 

Das überwiegende öffentliche Interesse an einer höherwertigen Nutzung des Sportstandortes ist mehrfach durch Senatsbeschlüsse belegt, unter anderem

-          über die städtebaulichen Entwicklungsziele,

-          über den betreffenden Bebauungsplanentwurf XV-55ba,und zuletzt durch den Tauschvertrag mit der Deutschen Telekom AG.

 

Die Belange des Sports sind von der Aufgabe der Sportanlage nicht dauerhaft nachteilig betroffen, vielmehr langfristig mehr als ausreichend berücksichtigt. Denn als Kompensation für den Verlust der Sporteinrichtungen und im Interesse der Ausstattung des Wissenschafts-, Wirtschafts- und Wohnstandortes Adlershof mit zeitgemäßen attraktiven Sportangeboten ist die Entscheidung für den Umbau des Flugzeughangars am Groß-Berliner Damm, der sog. Domäne-Halle, in eine multifunktionale mehrgeschossige Sporthalle (4 Hallenteile und Nebeneinrichtungen) getroffen worden. Damit sollen die Sportfunktionen zweier aufzugebender Standorte an diesem einen, ebenfalls zentral gelegenen neuen Standort konzentriert werden (Vorlage an den Hauptausschuss über Ersatzsporthalle am Groß-Berliner Damm - Umbaumaßnahme - (Kapitel 1240, Titel894 72) vom 6.1.2005 – rote Nr. 2811 -).

 

Im Rahmen der Abwägung und der Anhörung gemäß §7 Abs.4 SportFG am 6.1.2005 wurde festgestellt, dass die neue Halle eine quantitativ ausreichende und qualitativ vorteilhafte Alternative für den Sport bedeutet. Es besteht Einvernehmen darin, dass die mehrmonatige Lücke zwischen der Aufgabe des SFG und der Fertigstellung der neuen Halle durch den zeitlich versetzten Abriss der oben erwähnten AdW-Halle als hinnehmbar und wegen des Vorrangs des den Entwicklungszielen dienenden Grundstücksgeschäfts als unvermeidbar angesehen wird.

 

Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses hierzu wird erbeten.

 

C.        Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:

 

Ohne die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe der öffentlichen Sportflächen bei Kompensation durch die neue Sporthalle würde der o.gen. Grundstückstauschvertrag, der bis zum Ablauf der Frist am 31.3.2005 einer Nachgenehmigung bedarf, ungültig und damit die Realisierung diverser damit zusammenhängender Entwicklungsziele verhindert.

 

D.       Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen:

 

Keine

 

E.        Gesamtkosten:

 

Die Freimachung des Sportstandortes sowie die Umbaumaßnahme des Hangars zu einer Sporthalle erfolgt aus Mitteln der Entwicklungsmaßnahme. Die laufenden Kosten (Personal- und Sachkosten) für die neue Sporthalle werden auf vergleichbarer Höhe mit den jetzigen Aufwendungen für beide aufzugebenden Standorte liegen.

 

F.        Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

 

keine

 

G.        Zuständigkeit:

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung       


 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Förmliche Aufgabe der Sport- und der Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG), Rudower Chaussee 4, im Bezirk Treptow-Köpenick, innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof zugunsten der Realisierung städtebaulicher Entwicklungsziele

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Aufgabe der Sport- und der Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG) wird zugestimmt.

 

A.  Begründung:

 

Die Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus sind insofern erfüllt, als              

·         das öffentliche Interesse an einer höherwertigen Nutzung, hier: einer zentrums-adäquaten Kerngebietsnutzung, überwiegt,

·         diese Nutzungsart der Liegenschaft Gegenstand der Senatsbeschlüsse u.a. über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, den Bebauungsplanentwurf XV-55ba sowie des Grundstückstauschvertrags mit der Deutschen Telekom AG ist,

·         die Nutzung der Schwimmhalle bereits am 1.7.2002 im Rahmen der Umorganisation der Berliner Bäderlandschaft stillgelegt wurde und die Sporthalle nur vorübergehend,  bis zur Inanspruchnahme für die bekannten Entwicklungsziele, weiterhin als öffentliche Sportanlage genutzt werden konnte,

·         die Belange des Sports künftig an anderer Stelle, durch die Umbaumaßnahme der sog. Domäne-Halle am Groß-Berliner Damm (Kapitel 1240, Titel 894 72) vorteilhaft  berücksichtigt werden,

·         die Überbrückungsphase bis zur Fertigstellung der neuen Halle angesichts der höherrangigen städtebaulichen Entwicklungsabsichten vonseiten des Sports als hinnehmbar angesehen und organisatorisch vorübergehend bewältigt werden kann und

·         die Vertreter des Sports - Sportarbeitsgemeinschaft und Landessportbund (Schulsport ist hier nicht betroffen) - der Aufgabe am 6.1.2005 zugestimmt haben.


 

B.   Rechtsgrundlage:

 

§7 Abs.2 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) vom 6.1.1989, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2002.

C.   Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

Keine

 

 

D.  Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:


Die Freimachung des Sportstandortes sowie die Umbaumaßnahme des Hangars zu einer Sporthalle erfolgt aus Mitteln der Entwicklungsmaßnahme. Die laufenden Kosten (Personal- und Sachkosten) für die neue Sporthalle liegen voraussichtlich auf gleicher Höhe wie die jetzigen Aufwendungen für beide aufzugebenden Standorte liegen.

 

 

Berlin, den 15. Februar 2005

 

 

Der Senat von Berlin

 

 

Klaus   Wowereit

Regierender Bürgermeister

Dr. Thomas   Flierl

Senator für den

Senator für Bildung, Jugend und Sport

 

 

 

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