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Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Förmliche Aufgabe der Sport- und der
Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG), Rudower Chaussee 4, im
Bezirk Treptow-Köpenick, innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs
Berlin-Johannisthal/Adlershof zugunsten der Realisierung städtebaulicher
Entwicklungsziele
A. Problem:
Das Sport- und
Gesundheitszentrum (SFG) befindet sich auf einem Standort von hoher Lagequalität
nahe dem S-Bahnhof Adlershof. Es verfügt über eine intensiv genutzte Sporthalle (3 Hallenteile und Nebeneinrichtungen) und
eine bereits seit 2002 nicht mehr betriebene Schwimmhalle. Die landeseigene
Liegenschaft ist entsprechend den übergeordneten städtebaulichen
Entwicklungszielen anstelle der bisherigen öffentlichen Sportanlage für eine
Kerngebietsnutzung (Handel, Dienstleistung, Kommunikation) vorgesehen. Mit
einem zu diesem Zweck vertraglich bereits verhandelten Grundstücksgeschäft mit
der Deutschen Telekom AG wird auch das Ziel verfolgt, andere Flächen im
Entwicklungsgebiet (Erschließungsflächen Straße am Flugplatz Süd und Flächen an
der sog. Südfuge) durch das Land Berlin kurzfristig erwerben und entwickeln zu
können.
Die Aufgabe der
landeseigenen und damit öffentlichen Sportflächen im Sinne des Sportförderungsgesetzes
(SportFG) setzt nach §7 Abs. 2 des
Gesetzes ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung
sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses voraus.
Das
überwiegende öffentliche Interesse besteht darin, die Flächen des bisherigen
SFG der städtebaulich vorgesehenen Entwicklung zuzuführen und die Belange des
Sports künftig an anderer Stelle (Ersatzsporthalle am Groß-Berliner Damm -
Umbaumaßnahme - (Kapitel 1240, Titel 894 72) zu berücksichtigen.
Die Zustimmung des
Abgeordnetenhauses ist wegen der in den ausgehandelten Verträgen enthaltenen
Fristsetzung umgehend einzuholen.
B.
Lösung:
Das SFG ist aufgrund der
jahrelangen Planungsbefangenheit durch die städtebaulichen Entwicklungsvorgaben
in einen baulich und technisch maroden Zustand geraten. Die Nutzung der
Schwimmhalle wurde bereits am 1.7.2002 im Rahmen der Umorganisation der
Berliner Bäderlandschaft beendet. Die Sporthalle konnte bis zur Inanspruchnahme
für andere Zwecke weiterhin als öffentliche Sportanlage genutzt werden. Sie
wird derzeit noch ganztägig im Kurssystem sowie durch den Vereinssport genutzt,
nicht jedoch schulisch.
Das überwiegende
öffentliche Interesse an einer höherwertigen Nutzung des Sportstandortes ist
mehrfach durch Senatsbeschlüsse belegt, unter anderem
-
über
die städtebaulichen Entwicklungsziele,
-
über
den betreffenden Bebauungsplanentwurf XV-55ba,und zuletzt durch den
Tauschvertrag mit der Deutschen Telekom AG.
Die Belange des Sports
sind von der Aufgabe der Sportanlage nicht dauerhaft nachteilig betroffen,
vielmehr langfristig mehr als ausreichend berücksichtigt. Denn als Kompensation
für den Verlust der Sporteinrichtungen und im Interesse der Ausstattung des
Wissenschafts-, Wirtschafts- und Wohnstandortes Adlershof mit zeitgemäßen
attraktiven Sportangeboten ist die Entscheidung für den Umbau des Flugzeughangars
am Groß-Berliner Damm, der sog. Domäne-Halle, in eine multifunktionale mehrgeschossige
Sporthalle (4 Hallenteile und Nebeneinrichtungen) getroffen worden. Damit
sollen die Sportfunktionen zweier aufzugebender Standorte an diesem einen,
ebenfalls zentral gelegenen neuen Standort konzentriert werden (Vorlage an den
Hauptausschuss über Ersatzsporthalle am Groß-Berliner Damm - Umbaumaßnahme -
(Kapitel 1240, Titel894 72) vom 6.1.2005 – rote Nr. 2811 -).
Im Rahmen der Abwägung
und der Anhörung gemäß §7 Abs.4 SportFG am 6.1.2005 wurde festgestellt, dass
die neue Halle eine quantitativ ausreichende und qualitativ vorteilhafte
Alternative für den Sport bedeutet. Es besteht Einvernehmen darin, dass die
mehrmonatige Lücke zwischen der Aufgabe des SFG und der Fertigstellung der
neuen Halle durch den zeitlich versetzten Abriss der oben erwähnten AdW-Halle
als hinnehmbar und wegen des Vorrangs des den Entwicklungszielen dienenden
Grundstücksgeschäfts als unvermeidbar angesehen wird.
Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses hierzu wird
erbeten.
C.
Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:
Ohne die Zustimmung des
Abgeordnetenhauses zur Aufgabe der öffentlichen Sportflächen bei Kompensation
durch die neue Sporthalle würde der o.gen. Grundstückstauschvertrag, der bis
zum Ablauf der Frist am 31.3.2005 einer Nachgenehmigung bedarf, ungültig und
damit die Realisierung diverser damit zusammenhängender Entwicklungsziele
verhindert.
D.
Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen:
Keine
E.
Gesamtkosten:
Die Freimachung des Sportstandortes sowie die
Umbaumaßnahme des Hangars zu einer Sporthalle erfolgt aus Mitteln der
Entwicklungsmaßnahme. Die laufenden Kosten (Personal- und Sachkosten) für die
neue Sporthalle werden auf vergleichbarer Höhe mit den jetzigen Aufwendungen
für beide aufzugebenden Standorte liegen.
F. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:
keine
G.
Zuständigkeit:
Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Aufgabe
der Sport- und der Schwimmhalle des Sport- und Gesundheitszentrums (SFG) wird zugestimmt.
A. Begründung:
Die Voraussetzungen für eine
Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus sind insofern erfüllt, als
·
das
öffentliche Interesse an einer höherwertigen Nutzung, hier: einer zentrums-adäquaten
Kerngebietsnutzung, überwiegt,
·
diese
Nutzungsart der Liegenschaft Gegenstand der Senatsbeschlüsse u.a. über die
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, den Bebauungsplanentwurf XV-55ba sowie des
Grundstückstauschvertrags mit der Deutschen Telekom AG ist,
·
die
Nutzung der Schwimmhalle bereits am 1.7.2002 im Rahmen der Umorganisation der Berliner
Bäderlandschaft stillgelegt wurde und die Sporthalle nur vorübergehend, bis zur Inanspruchnahme für die bekannten
Entwicklungsziele, weiterhin als öffentliche Sportanlage genutzt werden konnte,
·
die
Belange des Sports künftig an anderer Stelle, durch die Umbaumaßnahme der sog.
Domäne-Halle am Groß-Berliner Damm (Kapitel 1240, Titel 894 72)
vorteilhaft berücksichtigt werden,
·
die
Überbrückungsphase bis zur Fertigstellung der neuen Halle angesichts der
höherrangigen städtebaulichen Entwicklungsabsichten vonseiten des Sports als
hinnehmbar angesehen und organisatorisch vorübergehend bewältigt werden kann
und
·
die
Vertreter des Sports - Sportarbeitsgemeinschaft und Landessportbund (Schulsport
ist hier nicht betroffen) - der Aufgabe am 6.1.2005 zugestimmt haben.
B. Rechtsgrundlage:
§7 Abs.2 des Gesetzes zur
Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) vom 6.1.1989,
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juli 2002.
C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte
und/oder Wirtschaftsunternehmen:
Keine
D. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung:
Die Freimachung des Sportstandortes sowie die Umbaumaßnahme des Hangars zu
einer Sporthalle erfolgt aus Mitteln der Entwicklungsmaßnahme. Die laufenden
Kosten (Personal- und Sachkosten) für die neue Sporthalle liegen voraussichtlich
auf gleicher Höhe wie die jetzigen Aufwendungen für beide aufzugebenden
Standorte liegen.
Berlin, den 15. Februar 2005
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Der Senat von Berlin |
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Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister |
Dr. Thomas Flierl Senator für den Senator für Bildung, Jugend
und Sport |
Ausschuss-Kennung
: UASportgcxzqsq